Im Bereich private Krankenversicherung werden
neben der Vollkostenversicherung auch zahlreiche
Krankenzusatzversicherungen angeboten, welche man als gesetzlich
Versicherter bei Bedarf nutzen kann. So kann man beispielsweise
eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, für
Behandlungen durch Heilpraktiker, eine Krankenhaustagegeld- oder
Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die wichtigste private
Krankenversicherung in Form der Krankenzusatzversicherung ist
allerdings derzeit die Zahnzusatzversicherung. Um zu verstehen, wie
wichtig die private Zahnzusatzversicherung ist, muss man zunächst
einmal wissen, was diese Versicherung leistet und auch, was die
gesetzliche Krankenversicherung im Bereich Kostenübernahme für
Zahnbehandlungen noch leistet. Die gesetzliche Krankenversicherung
stellt im Bereich Zahnbehandlungen lediglich die notwendige
Grundversorgung der Versicherten sicher, obwohl nicht einmal dieses
mitunter noch gewährleistet wird, wenn man an den Bereich
Zahnersatz denkt. In der Praxis bedeutet dass, es dürfen bei
Zahnbehandlungen nur die günstigsten Materialien vom Zahnarzt
verwendet werden, weil die gesetzliche KV nur ein begrenztes Budget
zur Verfügung stellt. Auf Optik wird dabei auch keinen Wert gelegt.
Noch „schlimmer“ sieht es im Bereich Zahnersatz auf. Hier zahlt die
gesetzliche Krankenversicherung mittlerweile nur noch einen
maximalen Zuschuss zu den Kosten von höchstens 65 Prozent. Diese 65
Prozent werden aber auch nur dann gezahlt, wenn man mindestens seit
zehn Jahren jährlich zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt
gegangen ist. War man jedoch nicht mindestens fünf Jahre dort,
werden sogar nur noch 50 Prozent der anfallenden Zahnersatz-Koste
erstattet. Da eine Brücke heute zu Beispiel mehr als 800 Euro
kosten kann, wäre man also an diesen Kosten mit einem Eigenanteil
von 350 Euro oder mehr beteiligt. An diesen Zahlen kann man bereits
erkennen, wie wichtig der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
als private Krankenversicherung sein kann.
Ferner sollte man noch den Aspekt berücksichtigen, dass es sich
beim Zahnersatz um kein „Risiko“ handelt, dass sehr selten
vorkommt, sondern im Grunde dürfte jeder Bürger früher oder später
vor der Situation stehen, dass Zähne ersetzt werden müssen.
Irgendwann werden die für Zahnersatz anfallenden Kosten also auf
Jeden einmal zukommen. Daher ist es ratsam, die private
Krankenversicherung in Form der Zahnzusatzversicherung so früh wie
möglich abzuschließen, bestenfalls schon im Kindesalter. Das hat
den Grund, dass der Beitrag zu dieser Versicherung mit steigendem
Eintrittsalter deutlich zunimmt. Während Kinder oftmals nur einen
Monatsbeitrag von zwei oder drei Euro für die
Zahnzusatzversicherung zahlen müssen, liegt der Beitrag zum
Beispiel für einen 35-jährigen Mann schon bei rund 10-20 Euro im
Monat. Wichtig ist auch in diesem Versicherungsbereich, dass man
einen Anbietervergleich macht. Hier sollte man nicht nur auf die
Kosten (Beitragshöhe) achten, sondern auch darauf, welche
Leistungen der gewählte Tarif genau beinhaltet, da keine
einheitsmäßigen Leistungen vorgeschrieben sind, wie es bei der
gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. So unterschieden
sich die Zahnzusatzversicherungen von den Leistungen her zum
Beispiel vornehmlich dadurch, bis zu welchem Prozentsatz (ausgehend
von der Rechnungssumme abzüglich des Anteils der gesetzlichen
Krankenversicherung) die Behandlungskosten übernommen werden und
welche Materialkosten genau übernommen werden. Insgesamt kann man
aber festhalten, dass die Zahnzusatzversicherung als private
Krankenversicherung allen gesetzlich Versicherten ans Herz zu legen
ist.