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Zahnzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung

Im Bereich private Krankenversicherung werden neben der Vollkostenversicherung auch zahlreiche Krankenzusatzversicherungen angeboten, welche man als gesetzlich Versicherter bei Bedarf nutzen kann. So kann man beispielsweise eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen, für Behandlungen durch Heilpraktiker, eine Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die wichtigste private Krankenversicherung in Form der Krankenzusatzversicherung ist allerdings derzeit die Zahnzusatzversicherung. Um zu verstehen, wie wichtig die private Zahnzusatzversicherung ist, muss man zunächst einmal wissen, was diese Versicherung leistet und auch, was die gesetzliche Krankenversicherung im Bereich Kostenübernahme für Zahnbehandlungen noch leistet. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt im Bereich Zahnbehandlungen lediglich die notwendige Grundversorgung der Versicherten sicher, obwohl nicht einmal dieses mitunter noch gewährleistet wird, wenn man an den Bereich Zahnersatz denkt. In der Praxis bedeutet dass, es dürfen bei Zahnbehandlungen nur die günstigsten Materialien vom Zahnarzt verwendet werden, weil die gesetzliche KV nur ein begrenztes Budget zur Verfügung stellt. Auf Optik wird dabei auch keinen Wert gelegt. Noch „schlimmer“ sieht es im Bereich Zahnersatz auf. Hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung mittlerweile nur noch einen maximalen Zuschuss zu den Kosten von höchstens 65 Prozent. Diese 65 Prozent werden aber auch nur dann gezahlt, wenn man mindestens seit zehn Jahren jährlich zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gegangen ist. War man jedoch nicht mindestens fünf Jahre dort, werden sogar nur noch 50 Prozent der anfallenden Zahnersatz-Koste erstattet. Da eine Brücke heute zu Beispiel mehr als 800 Euro kosten kann, wäre man also an diesen Kosten mit einem Eigenanteil von 350 Euro oder mehr beteiligt. An diesen Zahlen kann man bereits erkennen, wie wichtig der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung als private Krankenversicherung sein kann.

Ferner sollte man noch den Aspekt berücksichtigen, dass es sich beim Zahnersatz um kein „Risiko“ handelt, dass sehr selten vorkommt, sondern im Grunde dürfte jeder Bürger früher oder später vor der Situation stehen, dass Zähne ersetzt werden müssen. Irgendwann werden die für Zahnersatz anfallenden Kosten also auf Jeden einmal zukommen. Daher ist es ratsam, die private Krankenversicherung in Form der Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen, bestenfalls schon im Kindesalter. Das hat den Grund, dass der Beitrag zu dieser Versicherung mit steigendem Eintrittsalter deutlich zunimmt. Während Kinder oftmals nur einen Monatsbeitrag von zwei oder drei Euro für die Zahnzusatzversicherung zahlen müssen, liegt der Beitrag zum Beispiel für einen 35-jährigen Mann schon bei rund 10-20 Euro im Monat. Wichtig ist auch in diesem Versicherungsbereich, dass man einen Anbietervergleich macht. Hier sollte man nicht nur auf die Kosten (Beitragshöhe) achten, sondern auch darauf, welche Leistungen der gewählte Tarif genau beinhaltet, da keine einheitsmäßigen Leistungen vorgeschrieben sind, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. So unterschieden sich die Zahnzusatzversicherungen von den Leistungen her zum Beispiel vornehmlich dadurch, bis zu welchem Prozentsatz (ausgehend von der Rechnungssumme abzüglich des Anteils der gesetzlichen Krankenversicherung) die Behandlungskosten übernommen werden und welche Materialkosten genau übernommen werden. Insgesamt kann man aber festhalten, dass die Zahnzusatzversicherung als private Krankenversicherung allen gesetzlich Versicherten ans Herz zu legen ist.