Die meisten Bundesbürger sind in der
gesetzlichen Krankenversicherung als so genanntes Pflichtmitglied
versichert. Arbeitnehmer müssen bis zu einer bestimmten
Einkommenshöhe auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert sein und
haben erst bei nachhaltigem Überschreiten der Einkommensgrenze
(mindestens drei Jahre aufeinander folgend) die Möglichkeit, in die
private Krankenversicherung zu wechseln. Ein generelles Wahlrecht
haben die Freiberufler, Selbstständigen, und auch Beamte und
Studenten. Diese Personengruppen können sich von Anfang an frei
zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung
entscheiden. Wenn sich die beruflichen Verhältnisse mit der Zeit
ändern, weil das Einkommen steigt oder sinkt oder man vom
Arbeitnehmer zum Selbstständigen oder umgekehrt wird, ist auch der
Wechsel von der einen in die andere Krankenversicherung möglich.
Allerdings sind bei einem möglichen Wechsel einige wichtige Aspekte
für den Versicherten zu beachten. Der private Krankenversicherung
Wechsel, also der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung, ist für Pflichtmitglieder nur
dann möglich, wenn man als Arbeitnehmer drei Jahre lang in Folge
vom Einkommen her die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Ist
man jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert, so kann man jederzeit unter Einhaltung der Kündigungs-
und Bindungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln.
Bevor man allerdings die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KV
kündigt, sollte man sicher stellen, dass man von der privaten
Krankenversicherung auch aufgenommen wird, denn ansonsten kann der
private Krankenversicherung Wechsel sehr negative Konsequenzen in
der Form haben, dass man gar nicht mehr krankenversichert
ist.
Grundsätzlich kann man natürlich unter den genannten
Voraussetzungen nicht nur von der gesetzliche in die private
Krankenversicherung wechseln, sondern auch ein Wechsel von der
privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich,
allerdings nicht immer, sondern es kommt hier auf die
Rahmenbedingungen an. Ist man beispielsweise als Selbstständiger
privat krankenversichert und möchte nun in die gesetzliche
Krankenversicherung wechseln, zum Beispiel aus Kostengründen, so
ist dieser Wechsel nicht möglich, wenn man selbstständig bleiben
möchte. Ermöglicht werden könnte der Wechsel nur dann, wenn man
Arbeitnehmer wird und unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze
verdient, sodass man zum Pflichtmitglied wird. Gleiches gilt auch
für Arbeitnehmer, die sich aufgrund des hohen Einkommens für eine
private Krankenversicherung entscheiden haben. Hier ist ein Wechsel
zurück sind die GKV auch nur dann möglich, wenn die
Versicherungspflichtgrenze nun durch ein reduziertes Einkommen
wieder unterschritten wird. Der private Krankenversicherung Wechsel
innerhalb zweier privater Krankenversicherungen ist hingegen
jederzeit möglich, wenn man die üblichen Kündigungsfristen
beachtet. Allerdings ist dieser Wechseln von de einen zur anderen
privaten Krankenversicherung nicht immer zu empfehlen, da man
oftmals die aufgebauten Altersrückstellungen nicht von der einen
zur anderen Krankenversicherung übertragen kann. Zusammenfassen
kann man den Wechsel zwischen den Krankenversicherungen also
insofern, dass man sich den Wechsel generell sehr gut überlegen
sollte und auch andere Aspekte, außer dem vielleicht zukünftig
günstigeren Beitrag, bei der Entscheidung berücksichtigt, da sonst
nicht selten negative Konsequenzen drohen.