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private Krankenversicherung Wechsel
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Private Krankenversicherung Wechsel

Die meisten Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als so genanntes Pflichtmitglied versichert. Arbeitnehmer müssen bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert sein und haben erst bei nachhaltigem Überschreiten der Einkommensgrenze (mindestens drei Jahre aufeinander folgend) die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ein generelles Wahlrecht haben die Freiberufler, Selbstständigen, und auch Beamte und Studenten. Diese Personengruppen können sich von Anfang an frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Wenn sich die beruflichen Verhältnisse mit der Zeit ändern, weil das Einkommen steigt oder sinkt oder man vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen oder umgekehrt wird, ist auch der Wechsel von der einen in die andere Krankenversicherung möglich. Allerdings sind bei einem möglichen Wechsel einige wichtige Aspekte für den Versicherten zu beachten. Der private Krankenversicherung Wechsel, also der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung, ist für Pflichtmitglieder nur dann möglich, wenn man als Arbeitnehmer drei Jahre lang in Folge vom Einkommen her die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Ist man jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so kann man jederzeit unter Einhaltung der Kündigungs- und Bindungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln. Bevor man allerdings die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen KV kündigt, sollte man sicher stellen, dass man von der privaten Krankenversicherung auch aufgenommen wird, denn ansonsten kann der private Krankenversicherung Wechsel sehr negative Konsequenzen in der Form haben, dass man gar nicht mehr krankenversichert ist.

Grundsätzlich kann man natürlich unter den genannten Voraussetzungen nicht nur von der gesetzliche in die private Krankenversicherung wechseln, sondern auch ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, allerdings nicht immer, sondern es kommt hier auf die Rahmenbedingungen an. Ist man beispielsweise als Selbstständiger privat krankenversichert und möchte nun in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, zum Beispiel aus Kostengründen, so ist dieser Wechsel nicht möglich, wenn man selbstständig bleiben möchte. Ermöglicht werden könnte der Wechsel nur dann, wenn man Arbeitnehmer wird und unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient, sodass man zum Pflichtmitglied wird. Gleiches gilt auch für Arbeitnehmer, die sich aufgrund des hohen Einkommens für eine private Krankenversicherung entscheiden haben. Hier ist ein Wechsel zurück sind die GKV auch nur dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze nun durch ein reduziertes Einkommen wieder unterschritten wird. Der private Krankenversicherung Wechsel innerhalb zweier privater Krankenversicherungen ist hingegen jederzeit möglich, wenn man die üblichen Kündigungsfristen beachtet. Allerdings ist dieser Wechseln von de einen zur anderen privaten Krankenversicherung nicht immer zu empfehlen, da man oftmals die aufgebauten Altersrückstellungen nicht von der einen zur anderen Krankenversicherung übertragen kann. Zusammenfassen kann man den Wechsel zwischen den Krankenversicherungen also insofern, dass man sich den Wechsel generell sehr gut überlegen sollte und auch andere Aspekte, außer dem vielleicht zukünftig günstigeren Beitrag, bei der Entscheidung berücksichtigt, da sonst nicht selten negative Konsequenzen drohen.