Die wenigsten Bürger haben in Deutschland die
Möglichkeit, sich zwischen der privaten und der gesetzlichen
Krankenversicherung entscheiden zu können. Zunächst einmal besteht
dieses Wahlrecht nur für Selbstständige, für Beamten, für Studenten
und für Freiberufler. Dennoch haben aber auch Arbeitnehmer die
Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln,
und zwar dann, wenn sie ein bestimmtes Einkommen überschreiten.
Dieses Einkommen liegt derzeit (Stand 2009) bei einem
Jahresbruttoeinkommen von 48.600 Euro. Wird diese Einkommensgrenze
nun vom Versicherten drei Jahre in Folge überschritten, kann dieser
sich auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Dieser
genannte Einkommensbetrag wird auch als Versicherungs-Pflichtgrenze
bezeichnet und ist nicht mit der so genannten
Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Die private
Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze gibt es allerdings
nicht, weil diese Grenze nur im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung eine Rolle spielt. Auch hierbei handelt es sich
um ein Einkommen in maximaler Höhe. Das Einkommen liegt mit derzeit
44.100 Euro im Jahr etwas unter der zuvor kurz erläuterten
Versicherungs-Pflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet
konkret, dass nur bis zur Höhe dieses Einkommens ein Beitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist. Dabei muss man
wissen, dass dieser Beitrag zur GKV stets vom Einkommen ausgehend
berechnet wird, währen die private Krankenversicherung andere
Kriterien als Grundlage der Beitragsberechnung hat. Erzielt man ein
höheres Einkommen, also ein Einkommen, welches über der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, so wird von diesem über der Grenze
liegenden Einkommensteil kein Beitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung mehr berechnet, was den Besserverdiener
natürlich prozentual entlastet. Der Krankenversicherung selber
entgehen aber durch dieses Verfahren jährlich natürlich viele
Milliarden Euro an Beiträgen, weil man für höhere Einkommen der
genannten Grenze keine Beiträge mehr zahlen muss.
Die private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze kann es
also auch daher gar nicht geben, weil die Höhe des Beitrages zur
Krankenversicherung hier nicht vom Einkommen des Versicherten
abhängig ist. Zur Beitragsfeststellung werden andere Kriterien
benutzt, wie zum Beispiel das Alter und Geschlecht, die gewählten
Leistungen und auch der gesundheitliche Zustand und bestehende
Erkrankungen des Versicherten. Zudem gibt es für die private
Krankenversicherung im Grunde auch keine Beitragsbegrenzung in dem
Sinne, denn wer sich für einen Tarif mit extrem guten,
umfangreichen und zum Teil auch so genannten Luxus-Leistungen
entscheidet, muss dafür natürlich auch einen sehr hohen Beitrag
zahlen. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
jedoch ohnehin begrenzt sind, ist die Beschränkung des Beitrages in
dieser Hinsicht sogar logisch. Denn ab einer bestimmten
Beitragshöhe würden dann Beitrag und Leistung in keinem guten
Verhältnis mehr zueinander stehen. Gäbe es keine
Beitragsbemessungsgrenze mehr, dann würde zum Beispiel ein
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zusammen
mit dem Arbeitgeber einen Beitrag von monatlich rund 1.200 Euro
zahlen müssen. Der Eigenanteil würde also 600 Euro betragen. Für
diesen Beitrag bekäme man aber nur die beschränkten Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung, während die private
Krankenversicherung für einen solch hohen Beitrag schon einen
Luxus-Tarif anbieten könnte.