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private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
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Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Die wenigsten Bürger haben in Deutschland die Möglichkeit, sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden zu können. Zunächst einmal besteht dieses Wahlrecht nur für Selbstständige, für Beamten, für Studenten und für Freiberufler. Dennoch haben aber auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, und zwar dann, wenn sie ein bestimmtes Einkommen überschreiten. Dieses Einkommen liegt derzeit (Stand 2009) bei einem Jahresbruttoeinkommen von 48.600 Euro. Wird diese Einkommensgrenze nun vom Versicherten drei Jahre in Folge überschritten, kann dieser sich auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Dieser genannte Einkommensbetrag wird auch als Versicherungs-Pflichtgrenze bezeichnet und ist nicht mit der so genannten Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Die private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze gibt es allerdings nicht, weil diese Grenze nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle spielt. Auch hierbei handelt es sich um ein Einkommen in maximaler Höhe. Das Einkommen liegt mit derzeit 44.100 Euro im Jahr etwas unter der zuvor kurz erläuterten Versicherungs-Pflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet konkret, dass nur bis zur Höhe dieses Einkommens ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist. Dabei muss man wissen, dass dieser Beitrag zur GKV stets vom Einkommen ausgehend berechnet wird, währen die private Krankenversicherung andere Kriterien als Grundlage der Beitragsberechnung hat. Erzielt man ein höheres Einkommen, also ein Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, so wird von diesem über der Grenze liegenden Einkommensteil kein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr berechnet, was den Besserverdiener natürlich prozentual entlastet. Der Krankenversicherung selber entgehen aber durch dieses Verfahren jährlich natürlich viele Milliarden Euro an Beiträgen, weil man für höhere Einkommen der genannten Grenze keine Beiträge mehr zahlen muss.

Die private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze kann es also auch daher gar nicht geben, weil die Höhe des Beitrages zur Krankenversicherung hier nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig ist. Zur Beitragsfeststellung werden andere Kriterien benutzt, wie zum Beispiel das Alter und Geschlecht, die gewählten Leistungen und auch der gesundheitliche Zustand und bestehende Erkrankungen des Versicherten. Zudem gibt es für die private Krankenversicherung im Grunde auch keine Beitragsbegrenzung in dem Sinne, denn wer sich für einen Tarif mit extrem guten, umfangreichen und zum Teil auch so genannten Luxus-Leistungen entscheidet, muss dafür natürlich auch einen sehr hohen Beitrag zahlen. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch ohnehin begrenzt sind, ist die Beschränkung des Beitrages in dieser Hinsicht sogar logisch. Denn ab einer bestimmten Beitragshöhe würden dann Beitrag und Leistung in keinem guten Verhältnis mehr zueinander stehen. Gäbe es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr, dann würde zum Beispiel ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zusammen mit dem Arbeitgeber einen Beitrag von monatlich rund 1.200 Euro zahlen müssen. Der Eigenanteil würde also 600 Euro betragen. Für diesen Beitrag bekäme man aber nur die beschränkten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, während die private Krankenversicherung für einen solch hohen Beitrag schon einen Luxus-Tarif anbieten könnte.