Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
sind die Leistungen, welche von der Versicherung erbracht werden
müssen, relativ festgelegt und es gibt hier nur einen geringen
Spielraum für die einzelnen Krankenkassen. Völlig anders stellt
sich die Situation allerdings im Bereich private
Krankenversicherung dar. Hier gibt es eine Vielzahl von
verschiedenen wählbaren Leistungen, die von den Krankenversicherern
zu unterschiedlichen Tarifen zusammengefasst werden. So gibt es
beispielsweise Tarife, die alle möglichen Leistungen beinhaltet,
daher aber auch vom Beitrag her sehr teuer sind. Andere Tarife
bieten wiederum weniger Leistungen an, sind dann aber auch
betragsmäßig günstiger. Dennoch ist die private Krankenversicherung
bis vor einiger Zeit für bestimmte Personen auch dann kaum
finanzierbar gewesen, wenn man sich für einen sehr günstigen Tarif
entschieden hat. Seit einiger Zeit ist die private
Krankenversicherung allerdings nun verpflichtet, einen so genannten
Basistarif anzubieten. Der private Krankenversicherung Basistarif
soll auch den Bürgern ermöglichen, sich kostengünstig
krankenversichern zu können, die aus verschiedenen Gründen keine
Möglichkeit haben, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu
versichern. Dabei darf der Beitrag zu diesem Basistarif nicht höher
sein, als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer bisher schon in der privaten Krankenversicherung versichert
war, kann sogar seine bisherigen Altersrückstellungen mit in den
Basistarif nehmen.
Den private Krankenversicherung Basistarif gibt es seit dem 1.
Januar 2009 und die Leistungen, die dieser Tarif mindestens
beinhalten muss, sind an die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung angeglichen. Durch die gesetzliche Einführung
dieses Basistarifs erhofft man sich, dass sich nun auch ein
Großteil der über 200.000 Menschen in Deutschland krankenversichern
können, die bisher keine Krankenversicherung haben. Oftmals handelt
es sich bei diesen 200.000 Bürgern um Selbstständige, die sich
nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern
können und für die der Beitrag zur privaten Krankenversicherung
bisher zu hoch gewesen ist. Ob sich der private Krankenversicherung
Basistarif allerdings durchsetzen kann bzw. den gewünschten Erfolg
erzielen kann, bleibt abzuwarten. Da der Beitrag zu diesem Tarif
wie bereits kurz erwähnt zwar der günstigste Beitrag im Rahmen der
privaten Krankenversicherung ist, aber natürlich dennoch so hoch
ist wie der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, wird es
sicherlich auch in Zukunft der Fall sein, dass sich auch diesen
Beitrag viele Personen schlichtweg nicht leisten können. Die
gesetzliche Krankenversicherung geht von einem Mindesteinkommen von
rund 1.400 Euro bei der Beitragsberechnung aus, wenn man
selbstständig ist, auch wenn man ein geringeres Einkommen erzielt.
Somit muss man also als Selbstständiger in der gesetzlichen KV
mindestens einen monatlichen Beitrag von rund 200 Euro zahlen. Der
Beitrag zum Basistarif wird sich daher in ähnlichen Höhen bewegen.
Da auch 200 Euro im Monat für einen Selbstständigen sehr viel ein
können, schlagen daher auch inzwischen viele Politiker vor, die
Mindestberechnungsgrundlage abzuschaffen und wirklich rein
prozentual vom Einkommen den Beitrag zu berechnen und nicht mit
einem Mindesteinkommen zu agieren. Demzufolge müsste dann auch der
Beitrag zum Basistarif für die private Krankenversicherung
angepasst werden.