private Krankenversicherung
private Krankenversicherung Basistarif
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Private Krankenversicherung Basistarif

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen, welche von der Versicherung erbracht werden müssen, relativ festgelegt und es gibt hier nur einen geringen Spielraum für die einzelnen Krankenkassen. Völlig anders stellt sich die Situation allerdings im Bereich private Krankenversicherung dar. Hier gibt es eine Vielzahl von verschiedenen wählbaren Leistungen, die von den Krankenversicherern zu unterschiedlichen Tarifen zusammengefasst werden. So gibt es beispielsweise Tarife, die alle möglichen Leistungen beinhaltet, daher aber auch vom Beitrag her sehr teuer sind. Andere Tarife bieten wiederum weniger Leistungen an, sind dann aber auch betragsmäßig günstiger. Dennoch ist die private Krankenversicherung bis vor einiger Zeit für bestimmte Personen auch dann kaum finanzierbar gewesen, wenn man sich für einen sehr günstigen Tarif entschieden hat. Seit einiger Zeit ist die private Krankenversicherung allerdings nun verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Der private Krankenversicherung Basistarif soll auch den Bürgern ermöglichen, sich kostengünstig krankenversichern zu können, die aus verschiedenen Gründen keine Möglichkeit haben, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dabei darf der Beitrag zu diesem Basistarif nicht höher sein, als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer bisher schon in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann sogar seine bisherigen Altersrückstellungen mit in den Basistarif nehmen.

Den private Krankenversicherung Basistarif gibt es seit dem 1. Januar 2009 und die Leistungen, die dieser Tarif mindestens beinhalten muss, sind an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. Durch die gesetzliche Einführung dieses Basistarifs erhofft man sich, dass sich nun auch ein Großteil der über 200.000 Menschen in Deutschland krankenversichern können, die bisher keine Krankenversicherung haben. Oftmals handelt es sich bei diesen 200.000 Bürgern um Selbstständige, die sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können und für die der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bisher zu hoch gewesen ist. Ob sich der private Krankenversicherung Basistarif allerdings durchsetzen kann bzw. den gewünschten Erfolg erzielen kann, bleibt abzuwarten. Da der Beitrag zu diesem Tarif wie bereits kurz erwähnt zwar der günstigste Beitrag im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist, aber natürlich dennoch so hoch ist wie der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, wird es sicherlich auch in Zukunft der Fall sein, dass sich auch diesen Beitrag viele Personen schlichtweg nicht leisten können. Die gesetzliche Krankenversicherung geht von einem Mindesteinkommen von rund 1.400 Euro bei der Beitragsberechnung aus, wenn man selbstständig ist, auch wenn man ein geringeres Einkommen erzielt. Somit muss man also als Selbstständiger in der gesetzlichen KV mindestens einen monatlichen Beitrag von rund 200 Euro zahlen. Der Beitrag zum Basistarif wird sich daher in ähnlichen Höhen bewegen. Da auch 200 Euro im Monat für einen Selbstständigen sehr viel ein können, schlagen daher auch inzwischen viele Politiker vor, die Mindestberechnungsgrundlage abzuschaffen und wirklich rein prozentual vom Einkommen den Beitrag zu berechnen und nicht mit einem Mindesteinkommen zu agieren. Demzufolge müsste dann auch der Beitrag zum Basistarif für die private Krankenversicherung angepasst werden.