Die gesetzliche Krankenversicherung darf nur die
Kosten für bestimmte Behandlungen und Heilmethoden übernehmen, die
ganz genau in Verordnungen festgelegt worden sind. Geht es um die
Frage, ob die Kosten für eine bestimmte Behandlung von der
gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen oder
nicht, dann wird in der Regel nach dem Grundsatz entschieden, dass
die Kosten dann erstattet werden, wenn die Wirksamkeit der
entsprechenden Behandlungsmethode nachgewiesen worden ist. Im
Allgemeinen ist dieses bei Behandlungen durch die so genannte
Schuldmedizin der Fall. Grundsätzlich müssen zwar von der
gesetzlichen Krankenversicherung unter der genannten Bedingung auch
die Kosten für alternative Heilbehandlungen, zum Beispiel durch
Homöopathen und Heilpraktiker, übernommen werden. Der „Haken“ ist
nur, dass hier sehr viele Behandlungsmethoden von ihrer Wirksamkeit
her noch nicht bestätigt werden konnten. Daher werden die Kosten
zum Beispiel für eine Behandlung durch Heilpraktiker sehr selten
übernommen. Aus diesem Grunde bietet die private
Krankenversicherung heutzutage eine Zusatzversicherung für
gesetzliche Versicherte an, nämlich die Krankenzusatzversicherung
Heilpraktiker. Diese private Krankenversicherung bzw.
Krankenzusatzversicherung deckt die Kosten für alternative
Behandlungsmethoden. Allerdings werden in der Regel die
entstehenden Kosten auch nicht in unbegrenztem Umfang übernommen,
sondern zumeist bis zu einem Höchstbetrag im Jahr. Oftmals bewegt
sich dieser jährliche Höchstbetrag in einem Rahmen zwischen 800 und
1.200 Euro. Je nach Anbieter und Tarif werden dann zwischen 70-100
Prozent der Behandlungskosten durch die private
Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker übernommen.
Auch wenn viele Behandlungsmethoden im Bereich alternative Medizin
durch die Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker kostenmäßig
übernommen werden, so dürfen die behandelnden Heilpraktiker und
Homöopathen natürlich dennoch keine „willkürlichen“ Preise in
Rechnung stellen. Daher gibt es auch in diesem Bereich eine Art von
Preisverzeichnis, welches unter dem Namen
„Hufeland-Leistungsverzeichnis“ bekannt geworden ist. Es handelt
sich dabei um eine Abrechnungshilfe für die Heilpraktiker, wo die
verschiedenen Behandlungsmethoden genannt sind und mit einem
Arbeitspreis bezeichnet werden. In diesem Leistungsverzeichnis
werden zum Beispiel gängige Behandlungsmethoden wie zum Beispiel
Akupunktur, Elementartherapien, Sauerstoff Therapie oder die
traditionelle chinesische Medizin mit ihren Anwendungen aufgeführt.
Es handelt sich bei der Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker
also um eine private Krankenversicherung, wo jeder gesetzlich
Krankenversicherte für sich selber entscheiden muss, ob er diese
abschließen möchte oder nicht. Die Lager sind hier in der Regel
sehr geteilt. Viele Versicherte vertrauen auf die Schulmedizin und
stehen der alternativen Medizin sehr skeptisch gegenüber, aber es
gibt eben inzwischen auch viele Menschen, die auf alternative
Behandlungsmethoden schwören. Genau für diese Personen ist diese
Art von Krankenzusatzversicherung sicherlich eine sehr sinnvolle
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, da von dieser, wie
bereits kurz erwähnt, nur sehr wenige Behandlungsmethoden der
alternativen Medizin anerkannt werden. Den Tarif sollte man danach
auswählen, in welchem Umfang man im Durchschnitt diese Art von
Behandlungen jährlich in Anspruch nimmt. Je öfter dieses der Fall
ist, desto eher lohnt sich der Abschluss der Zusatzversicherung
natürlich.