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Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker
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Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker

Die gesetzliche Krankenversicherung darf nur die Kosten für bestimmte Behandlungen und Heilmethoden übernehmen, die ganz genau in Verordnungen festgelegt worden sind. Geht es um die Frage, ob die Kosten für eine bestimmte Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen oder nicht, dann wird in der Regel nach dem Grundsatz entschieden, dass die Kosten dann erstattet werden, wenn die Wirksamkeit der entsprechenden Behandlungsmethode nachgewiesen worden ist. Im Allgemeinen ist dieses bei Behandlungen durch die so genannte Schuldmedizin der Fall. Grundsätzlich müssen zwar von der gesetzlichen Krankenversicherung unter der genannten Bedingung auch die Kosten für alternative Heilbehandlungen, zum Beispiel durch Homöopathen und Heilpraktiker, übernommen werden. Der „Haken“ ist nur, dass hier sehr viele Behandlungsmethoden von ihrer Wirksamkeit her noch nicht bestätigt werden konnten. Daher werden die Kosten zum Beispiel für eine Behandlung durch Heilpraktiker sehr selten übernommen. Aus diesem Grunde bietet die private Krankenversicherung heutzutage eine Zusatzversicherung für gesetzliche Versicherte an, nämlich die Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker. Diese private Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung deckt die Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Allerdings werden in der Regel die entstehenden Kosten auch nicht in unbegrenztem Umfang übernommen, sondern zumeist bis zu einem Höchstbetrag im Jahr. Oftmals bewegt sich dieser jährliche Höchstbetrag in einem Rahmen zwischen 800 und 1.200 Euro. Je nach Anbieter und Tarif werden dann zwischen 70-100 Prozent der Behandlungskosten durch die private Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker übernommen.

Auch wenn viele Behandlungsmethoden im Bereich alternative Medizin durch die Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker kostenmäßig übernommen werden, so dürfen die behandelnden Heilpraktiker und Homöopathen natürlich dennoch keine „willkürlichen“ Preise in Rechnung stellen. Daher gibt es auch in diesem Bereich eine Art von Preisverzeichnis, welches unter dem Namen „Hufeland-Leistungsverzeichnis“ bekannt geworden ist. Es handelt sich dabei um eine Abrechnungshilfe für die Heilpraktiker, wo die verschiedenen Behandlungsmethoden genannt sind und mit einem Arbeitspreis bezeichnet werden. In diesem Leistungsverzeichnis werden zum Beispiel gängige Behandlungsmethoden wie zum Beispiel Akupunktur, Elementartherapien, Sauerstoff Therapie oder die traditionelle chinesische Medizin mit ihren Anwendungen aufgeführt. Es handelt sich bei der Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker also um eine private Krankenversicherung, wo jeder gesetzlich Krankenversicherte für sich selber entscheiden muss, ob er diese abschließen möchte oder nicht. Die Lager sind hier in der Regel sehr geteilt. Viele Versicherte vertrauen auf die Schulmedizin und stehen der alternativen Medizin sehr skeptisch gegenüber, aber es gibt eben inzwischen auch viele Menschen, die auf alternative Behandlungsmethoden schwören. Genau für diese Personen ist diese Art von Krankenzusatzversicherung sicherlich eine sehr sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, da von dieser, wie bereits kurz erwähnt, nur sehr wenige Behandlungsmethoden der alternativen Medizin anerkannt werden. Den Tarif sollte man danach auswählen, in welchem Umfang man im Durchschnitt diese Art von Behandlungen jährlich in Anspruch nimmt. Je öfter dieses der Fall ist, desto eher lohnt sich der Abschluss der Zusatzversicherung natürlich.